12 Standards für das Ehrenamt
Ehrenamtliche wünschen sich Klarheit über ihre Aufgaben und geregelte Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Das Haus kirchlicher Dienste in Hannover (HkD) hat diese Wünsche systematisiert und zwölf Standards für ehrenamtliches Engagement formuliert. In den zwölf Sätzen werden Verfahren beschrieben, die allen Beteiligten die Zusammenarbeit erleichtern. Oft sind es Selbstverständlichkeiten, die längst gängige Praxis in der Gemeinde oder Einrichtung sind. Einiges wird auch ein neuer Impuls sein. Die 12 Standards sollen dazu beitragen, das Themenfeld Ehrenamt regelmäßig in den Blick zu nehmen.
1. Das Leitungsgremium (der Kirchenvorstand, der Kirchenkreisvorstand bzw. die Leitung der Einrichtung) erstellt ein Konzept für ehrenamtliche Arbeit auf der Grundlage der „Konzeption für die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ bzw. der „Leitlinien zur freiwilligen diakonischen Mitarbeit“.
2. Das Leitungsgremium benennt eine oder mehrere Ansprechpersonen für Ehrenamtliche. Diese berichtet ihm regelmäßig.
3. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten sind in Inhalt, Ziel, Kompetenz, Ort, Umfang und Dauer der Arbeit beschrieben.
4. Die vom Leitungsgremium benannte Ansprechperson bzw. benannten Ansprechpersonen führen mit Interessierten ein verbindliches Gespräch über gegenseitige Erwartungen. Bei beiderseitigem Einvernehmen werden anschließend Art und Dauer des Engagements sowie die Rechte und Pflichten der Ehrenamtlichen besprochen und ggf. schriftlich vereinbart.
5. Ehrenamtliche Arbeit beginnt nach einer Orientierungsphase in Abstimmung mit der Ansprechperson mit einer (öffentlichen) Vorstellung der/s neuen Ehrenamtlichen und ggf. mit einer Beauftragung im Gottesdienst.
6. Für die ehrenamtliche Arbeit werden, wo nötig, Haushaltsmittel eingeplant und zur Verfügung gestellt. Der Auslagenersatz und Versicherungsschutz sind geregelt.
7. Der Zugang zu allen für die Tätigkeit notwendigen Räumen und Arbeitsmitteln ist gewährleistet.
8. Ehrenamtliche haben ein Recht auf Fortbildung, für einige Tätigkeitsbereiche die Pflicht. Sie werden von den verantwortlichen Ansprechpersonen über entsprechende Angebote informiert und im Rahmen der Möglichkeiten finanziell unterstützt.
9. Es finden regelmäßig Gespräche zur Reflexion der Arbeit mit den dafür beauftragten Personen statt.
10. Die Ansprechperson ist verantwortlich für regelmäßige Treffen mit Austausch, gegenseitige Beratung, Informationsfluss und Mitsprachemöglichkeiten.
11. Ehrenamtliche Arbeit wird vom Verantwortlichen eines Tätigkeitsbereichs, vom Leitungsgremium auf vielfältige Weise anerkannt und wertgeschätzt. Dazu gehören auch Bescheinigungen über Art und Umfang der geleisteten Arbeit.
12. Ehrenamtliche Arbeit endet durch vereinbarte Befristung, Mitteilung des/r Ehrenamtlichen oder des Leitungsgremiums und mit einer Verabschiedung, ggf. einer Entpflichtung.